Sprengelkollekte

Für Gemeindeprojekte, die übergemeindliche Relevanz haben und damit in den Kirchenkreis bzw. den Sprengel hineinwirken kann eine sog. Sprengelkollekte beantragt werden. Das können kulturelle Veranstaltungen, Maßnahmen zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen, gemeinsame Aktionen von mehreren Kirchengemeinden oder Kirchenkreisen, Material u.a. von Arbeitsgruppen und –kreisen, die im Sprengel tätig sind sein. Die Anträge müssen vor Projektbeginn über den Superintendenten des jeweiligen Kirchenkreises eingereicht werden.
Die Mittel aus der Sprengelkollekte sind als Spitzenfinanzierung zu betrachten. 50% der Kosten des Projektes sind durch Eigenmittel (z.B. Spenden, Kollekten, Haushaltsmittel, Eintrittsgelder, Drittmittel aus nicht kirchlichen Quellen) zu finanzieren. Zuschüsse der Kirchenkreise oder der Landeskirche gelten nicht als Eigenmittel.
Weitere Informationen auf dem Merkblatt zum download.