Willkommen im Sprengel Osnabrück

St. Marien in Osnabrück

Losung Samstag, 27. Juli 2024

Der HERR wird den Armen nicht für immer vergessen; die Hoffnung der Elenden wird nicht verloren sein ewiglich.

Psalm 9,19

Zum heutigen Kalenderblatt

Einfach mal gemeinsam ausprobieren - Social Media Arbeit im Sprengel

"Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe" 1. Korinther 16,14 (E)

Losung Samstag, 27. Juli 2024

Der HERR wird den Armen nicht für immer vergessen; die Hoffnung der Elenden wird nicht verloren sein ewiglich.

Psalm 9,19

Zum heutigen Kalenderblatt

Aktuelles

Sprengel-Infos

Der Sprengel Osnabrück ist einer von sechs – nicht selbständigen – Unterbezirken der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers. Die Karte zeigt die Gebiete der fünf Kirchenkreise Bramsche, Osnabrück, Melle-Georgsmarienhütte, Grafschaft Diepholz und Syke-Hoya mit den Standorten der zugehörigen Superintendenturen, Kirchenämtern sowie den Kirchen und Kapellen im Kirchenkreis. Der Sprengel umfasst gegenwärtig 114 Kirchengemeinden mit rd. 260.000 Gemeindegliedern in den fünf Kirchenkreisen, in denen aktuell 150 Pastorinnen und Pastoren tätig sind. Die geistliche Leitung und den bischöflichen Dienst im Sprengel nimmt der Regionalbischof wahr. Er vertritt den Sprengel in der Öffentlichkeit und ist beteiligt an der gesamtkirchlichen Leitung der Landeskirche Hannovers. 

Die Synode ist das Parlament der Landeskirche. Die Synodalen sind die Abgeordneten der Kirchenkreise und Kirchengemeinden. Sie werden auf  sechs Jahre gewählt und wirken an rechtlichen, finanziellen und geistlichen Entscheidungen der Landeskirche mit. Die Mitglieder der Landessynode sind bei ihren Beratungen und Beschlüssen nicht an Weisungen und Aufträge gebunden. Zweimal im Jahr finden in Hannover die Tagungen der Landessynode statt. Die Sitzungen sind öffentlich und können jederzeit besucht werden. Zwischen den Tagungen arbeiten die Synodalen in zahlreichen Ausschüssen weiter. Der Sprengel Osnabrück ist in der Landessynode mit sieben Abgeordneten (Synodalen) vertreten.

Zur Webseite der Landessynode

Termine und Veranstaltungen

Sprengel-Team

Büro des Regionalbischofs

Dr. Kerstin Siebenborn-Ramm
Bismarckstr. 8
49076 Osnabrück
Tel.: 0541 45210
Fax: 0541 46555

Bürozeiten: Montag, Mittwoch - Freitag 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Presse & Öffentlichkeitsarbeit

Brigitte Neuhaus, Team Sprengel Osnabrück
Brigitte Neuhaus
Arndtstr. 19
49080 Osnabrück
Tel.: 0541 5054150
Mobil: 0179 9361272

Kirchenkreise im Sprengel

Bramsche

Grafschaft Diepholz

Melle-Georgsmarienhütte

Osnabrück

Syke-Hoya

Hilfe bei sexualisierter Gewalt

Schutzkonzepte

Die Landeskirche Hannovers hat ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt, das verschiedene Aspekte berücksichtigt. Dazu gehören ein grundlegendes Verständnis von Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, die Beteiligung aller relevanten Akteure, eine Risiko- und Ressourcenanalyse, die Betonung der Personalverantwortung, die Festlegung von klaren Verhaltensregeln und Selbstverpflichtungen, ein effektives Beschwerdemanagement, die Entwicklung eines Krisen- und Interventionsplans, Präventionsangebote, regelmäßige Fortbildungen, die Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen, die Aufarbeitung von Fällen sowie aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Enttabuisierung des Themas.

Zu den Schutzkonzepten

Fachstelle

In der Arbeit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind die leitenden Prinzipien der Landeskirche Hannovers Null Toleranz gegenüber den Taten und Transparenz bei der Aufarbeitung. Die Fachstelle Sexualisierte Gewalt der Landeskirche Hannovers unterstützt bei der Umsetzung dieser Grundsätze. Sie ist eine Anlaufstelle für betroffene Personen, deren Angehörige und Zeugen sexualisierter Gewalt. Die Fachstelle bietet Beratung, Begleitung und Unterstützung an. Die Landeskirche hat ein System zur Prävention, Intervention und Hilfe in Fällen sexualisierter Gewalt aufgebaut und die Grundsätze für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt entwickelt, die als verbindliche Grundlage für die Arbeit in allen kirchlichen Einrichtungen gelten.

Zur Fachstelle

Weitere Themen