Landessynode

Die Landessynode, deren Amtszeit sechs Jahre beträgt, ist neben dem Landessynodalausschuss, dem Landesbischof, dem Bischofsrat und dem Landeskirchenamt eines der fünf Verfassungsorgane der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.


Sie repräsentiert das Element „Gemeinde“, die Grundlage der hannoverschen Landeskirche, genauso wie die Landeskirche gegenüber den Kirchengemeinden.